Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ ist eine spezielle Regelung zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen. Sie beschreibt die Anforderungen, die Abwasseranlagen über die Regeln der Abwassertechnik hinaus erfüllen müssen, um als Auffangvorrichtung für wassergefährdende Stoffe genutzt werden zu können.
Die TRwS 779 „Allgemeine Technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung. Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet.
In der TRwS 785 sind Festlegungen zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden
geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt.
Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ konkretisiert die wasserrechtlichen technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei werden Festlegungen für neu zu errichtende und für bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen aufgestellt.
Ziel des Arbeitsblatts DWA-A 788 „Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ ist es, für neu zu errichtende Flachbodentanks Ausführungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb festzulegen. Der Kommentar erweitert die Aussagen im Arbeitsblatt um weitergehende Erläuterungen und Hinweise.
Ziel der TRwS 788 ist es, für neu zu errichtende Flachbodentanks Ausführungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die häufig auf durchgehenden Fundamenten, aber ohne doppelten Boden, oder auf Ringfundamenten aufgestellt sind, werden die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb in Abhängigkeit von Art und Güte des Fundamentes, Erkennbarkeit einer Leckage und zusätzlichen Prüfungen festgelegt.
Die Beseitigung von Verunreinigungen durch Mineralöle/Mineralölprodukte auf öffentlichen Verkehrsflächen ist schon immer ein aus verschiedenen Gründen problematischer Tätigkeitsbereich. Der Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Der Kommentar liefert ausreichende und verständliche Erläuterungen und zusätzliche Hintergrundinformationen, die im Merkblatt nicht den erforderlichen Platz fanden.
Das Arbeitsblatt zeigt technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen für Kraftfahrzeuge einschließlich Eigenverbrauchstankstellen sowie einheitliche Prüfinhalte auf. In dieser Fassung wurden die Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“ berücksichtigt und auf dieser Grundlage eine technische Lösung erarbeitet.
Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft.
Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) ist es, geeignete Bauausführungen von Dichtflächen von sekundären Barrieren aufzuzeigen. So werden in der TRwS 786 maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und Auswahl festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben. Es wird dabei auf Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art eingegangen.
Das Merkblatt DWA-M 721 wertet die bestehenden umfangreichen Handbücher und Dienstvorschriften über Regeln und Vorgehensweisen zu Hygiene und Arbeitsschutz an Einsatzstellen mit Ölprodukten aus und fasst diese in einer für die Einsatzkräfte vor Ort geeigneten Form als Empfehlung zusammen. Das Merkblatt gilt nur für Einsätze zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, wie Einsätze mit Kraft- und Betriebsstoffen auf Mineralölbasis inklusive Biodiesel, die unplanmäßig freigesetzt werden und befasst sich nicht mit Arbeitseinsätzen im Sinne gewerblicher Tätigkeiten. Es gilt ausschließlich bei der Freisetzung an Land, außerhalb geschlossener oder enger Räume oder auf Gewässern.
Die TRwS 780-2 beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteeinrichtungen verzichtet werden soll. Der DWA-Kommentar zum Arbeitsblatt DWA-A 780-2 (TRwS 780-2) liefert zusätzliche Erläuterungen und Hintergrundinformationen, die im Rahmen der Bearbeitung des Arbeitsblatts innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, und beschreibt umfassend die Handlungsspielräume.
Die TRwS 781 zeigt technische und organisatorische Lösungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen zur Betankung von Kraftfahrzeugen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen auf. In der zweiten Fassung neu hinzugekommen, sind Regelungen für Lagerbehälter und Rohrleitungen sowie Festlegungen für bereits in Betrieb befindliche Tankstellen.
Die TRwS 780-1 führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen, ob auf eine Rückhalteeinrichtung verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteeinrichtungen verzichtet werden soll. Der Kommentar lierfert zusätzliche Hintergrundinformationen und Erläuterungen.
Mit dem Abeitsblatt DWA-A 792 werden Ihnen erstmalig bundeseinheitliche Konkretisierungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist an die Hand gegeben.
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
Das DWA-M 715 gibt Empfehlungen und Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- bzw. Umweltgefährdungen durch Ölunfälle sowie zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen. Dabei geht es um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sowie die Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer vor den Folgen von Ölverunreinigungen zu bewahren.
Ziel der TRwS 789 ist es, für bestehende unterirdische Rohrleitungen, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen. Es werden technische Maßnahmen für Rohrleitungen beschrieben, z. B. Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art sowie zusätzliche Prüfungen.
Mit dem Merkblatt werden die bestehenden Empfehlungen des BMU-Beirates „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe“ zum Üben und Erproben von den Löschmitteln Pulver und Schaum aktualisiert. Ziel ist es, für die Verwendung von Feuerlöschmitteln im Rahmen der Ausbildung, Entwicklung und Erprobung die Belange des Umwelt- und Gewässerschutzes und der menschlichen Gesundheit darzustellen sowie sachgerechte Entsorgungswege aufzuzeigen
Das Merkblatt soll als Rahmenempfehlung bundesweit zur Aus- und Fortbildung der Ölschadenbekämpfung angewandt werden und dient der Umsetzung eines einheitlichen bekämpfungsstrategischen Rahmens in der Gefahrenabwehr bei Ölschadenfällen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Merkblatt sollen fachliche Vorschläge zu einer Vereinheitlichung der Ausbildung gegeben werden .
Ziel der TRwS 790 ist es, für bestehende einwandige unterirdische Behälter, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen, bis eine Sanierung angeordnet wird. Damit werden für vorhandene Behälter Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gleichfalls gerecht werden.
In der TRwS 785 sind Vorgaben zur Ermittlung des Rückhaltevermögens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt.