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DWA-A 780-2 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen - Mai 2018

Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in § 21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. Auf eine Rückhalteeinrichtung kann verzichtet werden, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird.
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, Teil 2 für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
Ausgabe: Mai 2018
Format: A4
Gruppe: Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz
ISBN: 978-3-88721-628-3
Kategorie: Arbeitsblätter
Seitenzahl: 31
Sprache: Deutsch
Verlag: DWA
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DWA-A 779 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Allgemeine technische Regelungen - Juni 2023
Die TRwS 779 „Allgemeine technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung. Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet.
120,00 €*
DWA-A 780-1 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Mai 2018
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
65,49 €*
DWA-A 785 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 785) - Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen - August 2024
In der TRwS 785 werden Festlegungen, die zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (R1), aufgezeigt.
80,00 €*
DWA-A 786 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 786) - Ausführung von Dichtflächen - Oktober 2020
Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) ist es, geeignete Bauausführungen von Dichtflächen von sekundären Barrieren aufzuzeigen. So werden in der TRwS 786 maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und Auswahl festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben. Es wird dabei auf Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art eingegangen.
82,50 €*
DWA-A 787 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung - September 2023
Das Arbeitsblatt DWA-A 787 (TRwS 787) „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ ist eine spezielle Regelung zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen. Sie beschreibt die Anforderungen, die Abwasseranlagen über die Regeln der Abwassertechnik hinaus erfüllen müssen, um als Auffangvorrichtung für wassergefährdende Stoffe genutzt werden zu können.
80,00 €*
DWA-A 789 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Bestehende unterirdische Rohrleitungen - Dezember 2017
Ziel der TRwS 789 ist es, für bestehende unterirdische Rohrleitungen, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen. Es werden technische Maßnahmen für Rohrleitungen beschrieben, z. B. Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion, und Maßnahmen organisatorischer Art sowie zusätzliche Prüfungen.
49,00 €*
DWA-A 791 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Heizölverbraucheranlagen (TRwS 791) - Juli 2022
Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ konkretisiert die wasserrechtlichen technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei werden Festlegungen für neu zu errichtende und für bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen aufgestellt.
114,50 €*
DWA-A 792 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) - August 2018
Mit dem Abeitsblatt DWA-A 792 werden Ihnen erstmalig bundeseinheitliche Konkretisierungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist an die Hand gegeben.
109,00 €*
DWA-A 793-1 (TRwS 793-1) Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft - März 2021; Stand: Korrigierte Fassung September 2021
Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft.
95,50 €*