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DWA-A 781 (TRwS 781) - Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Tankstellen für Kraftfahrzeuge

Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) formulierten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter anderem für Tankstellen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weiter ausgeführt. Gemäß § 15 AwSV können für diese Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) technische und betriebliche Lösungen abgeleitet werden.

In der aktuellen Fassung der TRwS 781 werden Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 „Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen“ berücksichtigt und auf dieser Grundlage eine technische Lösung erarbeitet.

Anforderungen an Tankstellen für synthetische Kraftstoffe („E-Fuels“) werden in dieser TRwS nicht behandelt, da diese Kraftstoffe zum Zeitpunkt der Erarbeitung nicht in der 10. BImSchV aufgeführt waren. Ebenso liegen für diese Kraftstoffe noch keine bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweise von Systemen zur Flächenabdichtung vor und die Eignung von Rückhalteeinrichtungen in Entwässerungssystemen für diese Kraftstoffe ist nicht nachgewiesen.
Ausgabe: Januar 2024
Format: A4
Gruppe: Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz
ISBN: 978-3-96862-661-1
Kategorie: Arbeitsblätter
Seitenzahl: 87
Sprache: Deutsch
Verlag: DWA
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DWA-A 782 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) - Betankung von Schienenfahrzeugen - Entwurf Juli 2024
Arbeitsblatt DWA-A 782 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 782) - Betankung von Schienenfahrzeugen - Entwurf Juli 2024
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