Gewässerunterhaltung - In welchem Umfang muss der Gewässerunterhaltungspflichtige tätig werden?
Datum:
04.12.2024
Ort: 01259 Dresden
Ort: 01259 Dresden
375,00 €*
310,00 €* für Mitglieder
Veranstaltungsnummer
17GB145/24
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Die Gewässer verändern sich stetig. Innerhalb unserer Kulturlandschaft kann jedoch eine naturgegebene Veränderung nicht überall zugelassen werden. Im Zuge der Gewässerunterhaltung kann oder muss steuernd eingegriffen werden. Der Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung ist dem Gewässerunterhaltungspflichtigen im § 39 Wasserhaushaltsgesetz beschrieben. Wann und in welchem Umfang soll und muss der Gewässerunterhaltungspflichtige tätig werden? Im Seminar soll nach einer kurzen Einführung in die theoretischen Grundlagen anhand von konkreten Beispielen der Handlungsbedarf erläutert werden. Innerhalb der Gruppenarbeit sollen die Teilnehmer anhand von Fallbeispielen eine Problemanalyse durchführen und den Handlungsbedarf für die Lösung des Problems entwickeln.
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Art: | Seminar |
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Beginn: | 04.12.2024 |
Ende: | 04.12.2024 |
Veranstaltungsort: | DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen |
Leitung: | Dipl.-Ing. Marcel Möller |
Bundesland: | Sachsen |
Ort: | Dresden |
PLZ: | 01259 |
Veranstalter: | DWA Landesverband Sachsen/Thüringen |
Ansprechpartner*in für diese Veranstaltung
Annett Eichhorn | Tel.: +49 (351) 339480 - 84 | E-Mail: eichhorn@dwa-st.de
Flyer "Gewässerunterhaltung - In welchem Umfang muss der Gewässerunterhaltungspflichtige tätig werden?"