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DWA-A 791 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Heizölverbraucheranlagen (TRwS 791) - Juli 2022

Die TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ konkretisiert die wasserrechtlichen technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei werden Festlegungen für neu zu errichtende und für bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen aufgestellt.
Die TRwS 791 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG und richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ betroffen sind.
Ausgabe: Juli 2022
Format: A4
Gruppe: Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz
ISBN: 978-3-96862-239-2
Kategorie: Arbeitsblätter
Seitenzahl: 90
Sprache: Deutsch
Verlag: DWA
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DWA-A 780-1 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Mai 2018
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
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DWA-A 780-2 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen - Mai 2018
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
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